Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu pro mente OÖ, pro mente Reha oder pro mente Plus können über dieses System wahrgenommene Rechtsverletzungen der eigenen Organisation einmelden. Das Meldesystem garantiert einerseits den Schutz der Hinweisgeber*innen vor persönlichen Nachteilen und ermöglicht andererseits der Organisation ein rasches Reagieren auf mögliche Rechtsverletzungen.
Was kann eingemeldet werden?
Das Hinweisgeber*innen-System – und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die Hinweisgeber*in gilt nur für Rechtsverletzungen, die das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) abdeckt.Mehr dazu...
Ablauf einer Hinweismeldung
1. E-Mail an hschg@promenteooe.at oder hier im Portal einloggen. Bei Portal-Login: Benutzername und Passwort wählen und für spätere Logins merken.
2. Verfassung der Meldung und Absenden.
3. Innerhalb von 7 Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung der Meldung.
4. Jeder Hinweis wird geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung an den/die Hinweisgeber*in über Folgemaßnahmen oder begründete Nichtweiterverfolgung nach spätestens 3 Monate
Bei Fragen kontaktieren Sie die interne HSchG-Stelle via hschg@promenteooe.at.
Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu pro mente OÖ, pro mente Reha oder pro mente Plus können über dieses System wahrgenommene Rechtsverletzungen der eigenen Organisation einmelden. Das Meldesystem garantiert einerseits den Schutz der Hinweisgeber*innen vor persönlichen Nach ...
mehrLoggen Sie sich beim Hinweisgeber*innen-Portal ein:
Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Im medialen Kontext oft „Whistleblowing“-Richtlinie genannt. Auf nationalstaatlicher Ebene hat Österreich dies in dem am 24.02.2023 in Kraft getretene Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) verankert, welches für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer*innen die Einführung eines Meldesystem und Schaffung einer internen Stelle (Organisationseinheit, die für die Bearbeitung von Hinweisen im Sinne des HSchG zuständig ist) vorsieht.
Durch dieses Meldesystem soll das Aufdecken von Missständen durch Hinweisgeber*innen, die in beruflichen Situationen Insiderwissen erlangen, ermöglicht werden. Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu pro mente OÖ, pro mente Reha oder pro mente Plus können über dieses System wahrgenommene Rechtsverletzungen einmelden. Zweck ist es, „in Lebensbereichen von besonderem öffentlichem Interesse die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten zu bestärken, indem Hinweisen auf Rechtsverletzungen einfache Verfahren mit vorhersehbaren Abläufen zur Verfügung stehen. Dabei sind HinweisgeberInnen und Personen in ihrem Umkreis vor persönlichen Nachteilen zu schützen und unbegründete oder ungerechtfertigte Verdächtigungen zu verhindern.“ (HSchG §1(1)). Das Meldesystem garantiert einerseits den Schutz der Hinweisgeber*innen vor persönlichen Nachteilen und ermöglicht andererseits der Organisation ein rasches Reagieren auf mögliche Rechtsverletzungen.
Das Hinweisgeber*innen-System von pro mente OÖ, pro mente Reha und pro mente Plus besteht aus eine Onlineplattform zum – auch anonymen – Einmelden von Hinweisen lt. HSchG sowie einem E-Mail-Postfach. Beide Meldekanäle sind DSGVO- und HSchG-konform. Die interne Stelle, die für die Weiterbearbeitung von Hinweisen zuständig ist, ist im Qualitätsmanagement von pro mente OÖ angesiedelt (Abteilungsleitung und Stellvertretung). Ausschließlich diese interne Stelle hat Zugriff auf die Hinweise und behandelt diese vertraulich. Es erfolgen keine Weiterleitungen an weitere interne oder externe Stellen. Die Vertraulichkeit und die Identität der Hinweisgeber*innen, aber auch von dritten erwähnten Personen, ist zu jeder Zeit gewahrt. Ohne die Zustimmung der Hinweisgeber*innen wird die Identität nicht offengelegt.
Meldekanäle bzw. Meldemöglichkeiten:
Das Hinweisgeber*innen-System – und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die Hinweisgeber*in gilt nur für Rechtsverletzungen, die das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) abdeckt.
Solche Rechtsverletzungen können folgende Bereiche betreffen:
Nicht erfasst sind u. a. folgende Tatbestände:
Bei Fragen zum Hinweisgeber*innen-System kann die interne Stelle via hschg@promenteooe.at kontaktiert werden.
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Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Im medialen Kontext oft „Whistleblowing“-Richtlinie genannt. Auf nationalstaatlicher Ebene hat Österreich dies in dem am 24.02.2023 in Kraft getretene Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) verankert, welches für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer*innen die Einführung eines Meldesystem und Schaffung einer internen Stelle (Organisationseinheit, die für die Bearbeitung von Hinweisen im Sinne des HSchG zuständig ist) vorsieht.
Durch dieses Meldesystem soll das Aufdecken von Missständen durch Hinweisgeber*innen, die in beruflichen Situationen Insiderwissen erlangen, ermöglicht werden. Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu pro mente OÖ, pro mente Reha oder pro mente Plus können über dieses System wahrgenommene Rechtsverletzungen einmelden. Zweck ist es, „in Lebensbereichen von besonderem öffentlichem Interesse die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten zu bestärken, indem Hinweisen auf Rechtsverletzungen einfache Verfahren mit vorhersehbaren Abläufen zur Verfügung stehen. Dabei sind HinweisgeberInnen und Personen in ihrem Umkreis vor persönlichen Nachteilen zu schützen und unbegründete oder ungerechtfertigte Verdächtigungen zu verhindern.“ (HSchG §1(1)). Das Meldesystem garantiert einerseits den Schutz der Hinweisgeber*innen vor persönlichen Nachteilen und ermöglicht andererseits der Organisation ein rasches Reagieren auf mögliche Rechtsverletzungen.
Das Hinweisgeber*innen-System von pro mente OÖ, pro mente Reha und pro mente Plus besteht aus eine Onlineplattform zum – auch anonymen – Einmelden von Hinweisen lt. HSchG sowie einem E-Mail-Postfach. Beide Meldekanäle sind DSGVO- und HSchG-konform. Die interne Stelle, die für die Weiterbearbeitung von Hinweisen zuständig ist, ist im Qualitätsmanagement von pro mente OÖ angesiedelt (Abteilungsleitung und Stellvertretung). Ausschließlich diese interne Stelle hat Zugriff auf die Hinweise und behandelt diese vertraulich. Es erfolgen keine Weiterleitungen an weitere interne oder externe Stellen. Die Vertraulichkeit und die Identität der Hinweisgeber*innen, aber auch von dritten erwähnten Personen, ist zu jeder Zeit gewahrt. Ohne die Zustimmung der Hinweisgeber*innen wird die Identität nicht offengelegt.
Meldekanäle bzw. Meldemöglichkeiten:
Das Hinweisgeber*innen-System – und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die Hinweisgeber*in gilt nur für Rechtsverletzungen, die das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) abdeckt.
Solche Rechtsverletzungen können folgende Bereiche betreffen:
Nicht erfasst sind u. a. folgende Tatbestände:
Bei Fragen zum Hinweisgeber*innen-System kann die interne Stelle via hschg@promenteooe.at kontaktiert werden.