Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu pro mente OÖ, pro mente Reha oder pro mente Plus können über dieses System wahrgenommene Rechtsverletzungen der eigenen Organisation einmelden. Das Meldesystem garantiert einerseits den Schutz der Hinweisgeber*innen vor persönlichen Nachteilen und ermöglicht andererseits der Organisation ein rasches Reagieren auf mögliche Rechtsverletzungen.

Was kann eingemeldet werden?
Das Hinweisgeber*innen-System – und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die Hinweisgeber*in gilt nur für Rechtsverletzungen, die das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) abdeckt.Mehr dazu...

Ablauf einer Hinweismeldung
1. E-Mail an hschg@promenteooe.at oder hier im Portal einloggen. Bei Portal-Login: Benutzername und Passwort wählen und für spätere Logins merken.
2. Verfassung der Meldung und Absenden.
3. Innerhalb von 7 Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung der Meldung.
4. Jeder Hinweis wird geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung an den/die Hinweisgeber*in über Folgemaßnahmen oder begründete Nichtweiterverfolgung nach spätestens 3 Monate

Bei Fragen kontaktieren Sie die interne HSchG-Stelle via hschg@promenteooe.at.

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