Information zum Hinweisgeber*innen-System von pro mente OÖ, pro mente Reha und pro mente Plus
Rechtlicher Hintergrund
Hintergrund ist die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Im medialen Kontext oft „Whistleblowing“-Richtlinie genannt.
Auf nationalstaatlicher Ebene hat Österreich dies in dem am 24.02.2023 in Kraft getretene Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) verankert, welches für Unternehmen mit mehr als 50 Arbeitnehmer*innen die Einführung eines Meldesystem und Schaffung einer internen Stelle (Organisationseinheit, die für die Bearbeitung von Hinweisen im Sinne des HSchG zuständig ist) vorsieht.
Sinn und Zweck
Durch dieses Meldesystem soll das Aufdecken von Missständen durch Hinweisgeber*innen, die in beruflichen Situationen Insiderwissen erlangen, ermöglicht werden. Personen mit laufender oder früherer beruflicher Verbindung zu pro mente OÖ, pro mente Reha oder pro mente Plus können über dieses System wahrgenommene Rechtsverletzungen einmelden.
Zweck ist es, „in Lebensbereichen von besonderem öffentlichem Interesse die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten zu bestärken, indem Hinweisen auf Rechtsverletzungen einfache Verfahren mit vorhersehbaren Abläufen zur Verfügung stehen. Dabei sind HinweisgeberInnen und Personen in ihrem Umkreis vor persönlichen Nachteilen zu schützen und unbegründete oder ungerechtfertigte Verdächtigungen zu verhindern.“ (HSchG §1(1)).
Das Meldesystem garantiert einerseits den Schutz der Hinweisgeber*innen vor persönlichen Nachteilen und ermöglicht andererseits der Organisation ein rasches Reagieren auf mögliche Rechtsverletzungen.
Hinweisgeber*innen-System
Das Hinweisgeber*innen-System von pro mente OÖ, pro mente Reha und pro mente Plus besteht aus eine Onlineplattform zum – auch anonymen – Einmelden von Hinweisen lt. HSchG sowie einem E-Mail-Postfach. Beide Meldekanäle sind DSGVO- und HSchG-konform. Die interne Stelle, die für die Weiterbearbeitung von Hinweisen zuständig ist, ist im Qualitätsmanagement von pro mente OÖ angesiedelt (Abteilungsleitung und Stellvertretung). Ausschließlich diese interne Stelle hat Zugriff auf die Hinweise und behandelt diese vertraulich. Es erfolgen keine Weiterleitungen an weitere interne oder externe Stellen. Die Vertraulichkeit und die Identität der Hinweisgeber*innen, aber auch von dritten erwähnten Personen, ist zu jeder Zeit gewahrt. Ohne die Zustimmung der Hinweisgeber*innen wird die Identität nicht offengelegt.
Meldekanäle bzw. Meldemöglichkeiten:
- HSchG-Plattform: https://www.pmooe.at/hschg
- E-Mail-Postfach: hschg@promenteooe.at
Ablauf einer Hinweismeldung
- Meldung über einen der Meldekanäle. Die HSchG-Plattform ist unkompliziert nutzbar über ein anonymes Login. Die weitere Kommunikation erfolgt über diese Plattform. Alternativ ist es möglich, eine E-Mail an hschg@promenteooe.at zu senden.
- Innerhalb von 7 Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung der Meldung.
- Der/Die Hinweisgeber*in kann jederzeit Ergänzungen (im Portal oder via E-Mail) Ergänzungen vornehmen. Auf ein Ersuchen um eine Zusammenkunft (mit der internen Stelle) durch den/die Hinweisegeber*in, muss spätestens innerhalb 14 Kalendertagen dieses stattfinden.
- Jeder Hinweis wird geprüft und es erfolgt eine Rückmeldung über Folgemaßnahmen oder begründete Nichtweiterverfolgung nach spätestens 3 Monaten.
Für welche Thematiken ist das Hinweisgeber*innen-System vorgesehen?
Das Hinweisgeber*innen-System – und der Schutz vor persönlichen Nachteilen für den/die Hinweisgeber*in gilt nur für Rechtsverletzungen, die das Hinweisgeber*innenschutzgesetz (HSchG) abdeckt.
Solche Rechtsverletzungen können folgende Bereiche betreffen:
- Öffentliche Gesundheit
- Verkehrssicherheit
- Produktsicherheit und -konformität
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Umweltschutz
- Verbraucherschutz
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB) (z. B. Bestechung, Vorteilszuwendung, Vorteilszuwendung zur Beeinflussung, verbotene Intervention, Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten)
- Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV
- Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV, sowie für Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen und Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft
Nicht erfasst sind u. a. folgende Tatbestände:
- Verschwiegenheitspflichten der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen
- Verstöße gegen das Arbeitsrecht
- Mobbing, sexuelle Belästigung
- Diebstahl, Betrug, Untreue
Bei Fragen zum Hinweisgeber*innen-System kann die interne Stelle via hschg@promenteooe.at kontaktiert werden.